Unternehmen auf die nicht die EU-Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zutreffen, mussten auf Basis europäischer Gesetzgebung gemäß der Anforderung im Energie-Dienstleistungs-Gesetz (EDL-G) erstmals bis Dezember 2015 ein Energieaudit verpflichtend durchführen.
Eine Aktualisierung des ersten Audits hat alle 4 Jahre zu erfolgen.
Die ibek unterstützt Nicht-kmU bei der fristgerechten Durchführung von Energieaudits zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen.
Unsere Mitarbeiter sind im Internet als unabhängige und qualifizierte Berater in der öffentlich geführten Liste der BAFA gelistet.